Allgemeine Bedingungen für Endkunden von Dr. PELLMONT Explosionsschutz Website (www.pellmont.com)

1. Allgemeines

Für den Geschäftsverkehr mit der Dr. PELLMONT Explosionsschutz gelten ausschließlich die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind auch ohne besondere Bezugnahme für den gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverkehr mit der Dr. PELLMONT Explosionsschutz verbindlich. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Form.

 

2. Angebot und Preise

 Alle Angebote sind freibleibend. Die Lieferfirma behält sich vor, aufgrund des Angebotes den Auftrag entgegenzunehmen oder abzulehnen. Die Preise sind fest. Der Dr. PELLMONT Explosionsschutz steht jedoch das Recht zu, die am Tage der Lieferung gültigen Preise zu verrechnen oder bei Ablehnung durch den Käufer vom Vertrag zurückzutreten. Verpackung, Porti und Frachtkosten werden immer separat verrechnet.

 

3. Lieferung

 Die Dr. PELLMONT Explosionsschutz wählt die Transportmittel und die Versandart. Verlangt der Käufer Abweichendes, trägt er die Mehrkosten. Teillieferungen sind zulässig. Unabwendbare Ereignisse, wie höhere Gewalt, Streiks usw. berechtigen die Dr. PELLMONT Explosionsschutz zum Lieferaufschub, allenfalls zum Rücktritt vom Vertrag. Mit der Übergabe der Ware an den Käufer oder der Abgabe der Ware zur Verwendung geht die Gefahr auf den Käufer über.

 

4. Zahlungsbedingungen

 Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind alle Rechnungen in Schweizer Franken zahlbar und innert 10 Tagen ohne Abzüge zu begleichen. Schecks und Wechsel gelten erst bei Einlösung als Zahlung. Die Aufrechnung von Gegenforderungen des Käufers ist ausgeschlossen. Vom Käufer geltend gemachte Ansprüche aus Gewährleistungen oder behaupteter Mängel befreien ihn bis zur rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung nicht von der Zahlungspflicht.

 Die Dr. PELLMONT Explosionsschutz behält sich vor, Ware nur gegen Sicherstellung, Vorauszahlung oder Nachnahme zu liefern, abweichend von vorstehender Zahlungsbedingungen. Vorauszahlungen werden nicht verzinst.

Zahlungsverzug hat zur Folge, dass alle Zahlungserleichterungen sofort hinfällig werden. Nach Fälligkeit sind Verzugszinsen von 8 % zu entrichten. 

 Die Dr. PELLMONT Explosionsschutz darf unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zurücknehmen. Verweigerung der Annahme bestellter Ware entbindet nicht vor der Kaufpreiszahlung. Alle Mahn- und Inkassospesen im Falle von Annahme- oder Zahlungsverzug gehen zu Lasten des Käufers. 

 

5. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der Dr. PELLMONT Explosionsschutz.

 

 

6. Zeichnungen, Offerte, Handbücher und Unterlagen

 An allen Zeichnungen, Offerten, Handbüchern und anderen Unterlagen der Dr. PELLMONT Explosionsschutz behalten wir uns das ausschließliche Eigentums- und Urheberrecht vor. Solche Dokumente werden dem Käufer persönlich anvertraut und dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder kopiert werden. Auf Verlangen sind diese an die Dr. PELLMONT Explosionsschutz zu retournieren.

 

7. Haftung für Mängel und Schadenersatz

 Offene Mängel müssen sofort schriftlich per Einschreiben gerügt werden, sonst gilt die Ware als genehmigt. Versteckte Mängel müssen bei Hervorkommen sofort schriftlich gerügt werden, ansonsten die Ware als genehmigt gilt. Die Dr. PELLMONT Explosionsschutz leistet Gewähr für mangelfreie Ware, nicht aber für technische Beratung und Schulungen. Im Falle einer berechtigten Mängelrüge ist die Dr. PELLMONT Explosionsschutz nach ihrer Wahl berechtigt:

 gegen Rückgabe der beanstandeten Ware Ersatz zu liefern

 den Kaufpreis zurückzuerstatten und vom Vertrag zurückzutreten

 unter Aufrechterhaltung des Kaufvertrages den Minderwert der Ware zu vergüten. 

Die Ansprüche des Käufers erlöschen auf jeden Fall, wenn sie nicht innerhalb von 30 Tagen nach Ablieferung der Ware gerichtlich geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche gegen die Dr. PELLMONT Explosionsschutz sind in allen Fällen ausgeschlossen, außer es fällt ihr grobe Fahrlässigkeit zur Last. Der Käufer hat Beweispflicht.

 

8. Garantie

 Garantieansprüche beschränken sich auf die Bedingungen des Herstellers / Lieferanten. Fehlerhafte Produkte müssen innert der Garantiefrist mit schriftlicher Fehlerbeschreibung an die Dr. PELLMONT Explosionsschutz retourniert werden.

 Auf Lieferpapieren und Verpackung müssen die Auftragsnummer und die Anlagenummer vermerkt sein.

 

9. Gerichtstand

 Schweiz am Sitz der Dr. PELLMONT Explosionsschutz

 

 

 

Binningen, September 2020